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7.07.2020 | Rhens

Corona Verhaltenshinweise Stadt Rhens

1.    Kontakte sollen auf ein Minimum beschränkt werden!
2.    Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten und vom jeweiligen Veranstalter einzuhalten
3.    Großveranstaltungen sind verboten
4.    Freizeiteinrichtungen sind geöffnet (Spielplätze)
5.    Bis zu 10 Personen können sich treffen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte
6.    Bei Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden können sich bis 150 Personen und im Freien bis 350  
       Personen versammeln, wenn der Abstand gewahrt bleibt und die Kontaktdaten aller erfasst werden
7.    Familienfeste sind möglich bis 75 Personen
8.     Der Kaisersaal wird für Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen in der o.g. Personenzahl im kleinen
        Saal, der bestuhlt ist, zur Verfügung gestellt. Musikvereine und sonstige Rhenser Vereine können den großen
        Saal unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsflächen nutzen.
        Verantwortlich, dass alle Regeln eingehalten werden, sind die Vorsitzenden der jeweiligen Vereine.
        Zusätzliche Reinigungsmaßnahmen (Desinfizieren von Stühlen, Bereithaltung von Desinfektionsmitteln etc.)
        liegen in den Händen der Vorsitzenden.
       Alle Probentermine und sonstigen Versammlungen im Kaisersaal sind dem Hausverwalter vorab mitzuteilen!
9.    Die Grillhütte im Mühlental kann ebenfalls wieder gemietet werden. Auch hier werden die Vorgaben zur
       Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen an den Mieter komplett übertragen.
    

Ich bitte um Beachtung dieser Hinweise. Seitens der Stadt Rhens kann keine Unterstützung bei der Umsetzung der Regelungen übernommen werden. Eine Haftung schließen wir ebenfalls aus.

Raimund Bogler
Stadtbürgermeister