Rhens geht auf eine Siedlung keltischen Ursprungs zurück, die später von den Franken besiedelt wurde.
Kunibert I., Erzbischof von Köln erwirbt aus der Hand des befreundeten Königs Dagobert I. Rhens mit seiner Mark. Rhens geht dadurch in den Besitz der Kölner Kirche.
Erste nachweisbare urkundliche Erwähnung von Rhens (Rhenson) in der Urkunde des Trierer Bischofs Bertulf, in der er die Güter des Kölner Kunibertstiftes in Rhens und anderen Orten der Trierer Diözese bestätigt.
Rhens ist erstmals Schauplatz der Wahlvorbereitungen zur Wahl eines deutschen Königs. Mit der Wahlbesprechung des Jahres 1273, der die Wahl Rudolfs von Habsburg folgte, feierte Rhens seinen Eintritt in die deutsche Geschichte.
Am 28. Oktober trafen sich die sieben Kurfürsten in Rhens und einigten sich auf die Wahl des Grafen Heinrich von Luxemburg. Wortführer war diesmal der Trierer Kurfürst Erzbischof Balduin. Durch die erzielte Einigung konnten der Trierer und Mainzer Kurfürst erneut ihren Kandidaten nominieren.
Nach dem Tode Heinrichs VII. versammelten sich die Kurfürsten erneut in Rhens. Mit Urkunde von 5. Juli 1314 beruft der Mainzer Kurfürst Peter von Aspelt die Königswahl nach Frankfurt ein. Die Urkunde ist in Rhens ausgestellt, woraus deutlich wird, dass die Wahlbesprechungen erneut hier stattfanden.
Eines der bedeutendsten reichspolitischen Ereignisse des ausgehenden Mittelalters und auch bestimmend für die Neuzeit war der Beschluss des Kurvereins zu Rhense. Nach langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Pabst in Avignon um die Rechtsgültigkeit der Wahl Ludwig IV. von Bayern zum deutschen König stellten sich die deutschen Kurfürsten hinter Ludwig. Sie fassten am 16. Juli 1338 den Beschluss, dass die päpstliche Bestätigung nicht mehr für die Wahl eines deutschen Königs eingeholt wird, da die Wahl der Kurfürsten keiner derartigen Approbation bedürfe.
Damit wurde eine in ihren Anfängen schon jahrhundertealte Streitfrage von den Kurfürsten so entschieden, dass ein Eingriff in innerdeutsche Angelegenheiten unterbunden wurde. Ohne auf den konkreten Fall Ludwigs IV. einzugehen, sprach dieses „Weistum zu Rhense“ im Ton eines ewig gültigen Reichsrechts. Rhens war damit zu einem politischen Programm geworden.
Eine weitere sehr wichtige Frage wurde mit der Einführung der Mehrheitswahl entschieden, wonach künftig vier der sieben Kurstimmen zur Königswahl ausreichen sollten. In Rhens wurde somit eine der Grundregeln der späteren „Goldenen Bulle“ manifestiert.
Nach vergeblichen Einigungsversuchen der Kurfürsten mit Ludwig IV., der durch verschiedene Affären deren Unmut erregte, fand sich das Kurfürstenkollegium 1346 erneut in Rhens zusammen. Am 11. Juli wurde nach dem Mehrheitswahlrecht Karl IV. zum neuen König gewählt. Diese Ereignisse waren wiederum mit zwei historisch bemerkenswerten Fakten verbunden:
1376 fanden die Wahlbesprechungen mit Kaiser Karl IV. statt, der sich noch zu Lebzeiten erfolgreich bemühte, seinem Sohn Wenzel den Thron zu sichern. Die Wahlbesprechungen fanden wiederum in Rhens statt; die eigentliche Wahl jedoch in Frankfurt – obwohl Karl IV. den rheinischen Kurfürsten zuerst den Wahlakt für Rhens versprochen hatte.
Als Ausgleich für das nicht gehaltene Versprechen erließ Karl IV. die Stiftungsurkunde, in der Rhens angezeigt wurde, den Königsstuhl zu errichten und ewiglich zu „bewahren“.
Der Bau des Königsstuhls ist beendet. Auf Geheiß des Kölnischen kurfürsten Friedrich III. von Saarwerden wird mit dem Bau der Stadtmauer begonnen. In dieser Zeit ist die Stadtwerdung zu datieren, da im kurkölnischen Territorium nach dem damaligen Verständnis mit der Berechtigung zum Bau der Stadtbefestigung das Stadtrecht begründet wurde. Rhens gehörte fortan als Munizipalstadt zum 4. kurkölnischen landständischen Collegium.
Am 20.08.1400 wird Wenzel abgesetzt und am folgenden Tag wird Ruprecht von der Pfalz auf dem neu errichteten Königsstuhl zum König gewählt. Damit wurde zum zweiten Male ein deutscher König in Rhens gewählt.
Nach dem Tode Ruprechts finden die Wahlen in Frankfurt statt. Die gewählten Könige versprachen jedoch, auf dem Wege zur Krönung in Aachen, den Königsstuhl zu besteigen und sich dem Volke als König zu zeigen. Die Besteigung des Königsstuhls war eine Referenz gegenüber dieser ehrwürdigen Stelle und dokumentierte in dieser Zeit den rechtmäßig erworbenen Königstitel.
Sigismund hält sich in Rhens auf und besteigt den Königsstuhl, um sich von den Kurfürsten und dem Volke huldigen zu lassen.
Urkundliche Erwähnung der „Stadt Rhens“. Die Stadtwerdung selbst ist jedoch in der Zeit um 1396 zu datieren.
Die Kurfürsten tagen am 15. Mai erneut wegen einer reichspolitisch brisanten Angelegenheit in Rhens. Das Baseler Konzil hatte zuvor die Absicht geäußert, den Papst abzusetzen. In Rhens berieten die Kurfürsten diese Frage eingehend und erklärten schließlich die Unabsetzbarkeit des Papstes.
Friedrich III. besteigt den Königsstuhl zu Rhense. Damit wird der alte Brauch bestätigt, dass der in Frankfurt gewählte König sich vom Königsstuhl aus dem Volke zeigt.
Maximilian I. besteigt als letzter deutscher König den Königsstuhl zu Rhense. Der Mittelpunkt des Reiches hatte sich zwischenzeitlich vom Rhein weg zu den östlicheren Territorien verlagert. In dieser Epoche, in der in Rhens reichspolitisch sehr bedeutsame Entscheidungen getroffen wurden, in der die Rhenser Könige und Kurfürsten häufiger als andere zu sehen bekamen, entstand das alte Stadtrecht. Dieses Stadtrecht bestand mehrere hundert Jahre. Alle Wechsel der Zeit, zahlreiche Verpfändungen (z. B. 1376, 1414, 1419, 1445, 1479, 1629, 1642, 1694, 1729) hat Rhens als Stadt erlebt. In allen Pfandschaften ist die „Statt Rhense“ ausdrücklich erwähnt.
Selbst in französischer Zeit und dem erfolgten Anschluss des Rheinlandes bzw. des linken Rheinufers an Frankreich bleibt der alte Status unter neuer Herrschaft erhalten. Es wird die Mairie Rhens gebildet.
Nach den Befreiungskriegen wird Rhens Kraft des „Patents vom 5. April 1815“ wie das übrige linke Rheinufer dem Königreich Preußen zugeordnet.
Erwähnung der „Stadt Rhens“. Rhens bemüht sich zu den Wahlen zum ersten rheinischen Landtag der Rheinprovinz zugelassen zu werden. Dies gelingt nicht.
Rhens hat den Status einer Gemeinde. Die Bezeichnung Stadt findet sich danach nicht mehr als offizielle Benennung.
Auf Antrag der Ortsgemeinde Rhens erfolgt die Wiederverleihung der Stadtrechte durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz. Seit dem 12. Oktober 1984 hat Rhens wieder den Status als Stadt.
Das Wappenschild zeigt in seiner linken Hälfte das schwarze kurkölnische Kreuz in weißem Felde und in seiner rechten Hälfte zwei goldene Stadtschlüssel in schwarzem Felde.
Das Rhenser Stadtwappen ist das älteste Wappen in unserem Verbandsgemeindebereich. Es hat seine Ursprünge in alten Schöffensiegeln, die seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar sind. Während dort die Wappensymbole (Kreuz und Schlüssel) zunächst noch übereinander angeordnet waren, entwickelte sich daraus das Wappen in seiner heute bekannten Form.
Spätestens seit der Stadtwerdung von Rhens gegen Ende des 14. Jahrhunderts hat das Wappen seine heutige bekannte Form erhalten.
Das kurkölnische Kreuz weist darauf hin, dass Rhens damals eine zum Kurfürstentum Köln gehörende Stadt war. Rhens kam bereits im 9. Jahrhundert an das Erzstift Köln und blieb nach verschiedenen Verpfändungen bis zur Besetzung des Rheinlandes durch die Franzosen im Jahre 1794 Bestandteil des Kurfürstentums Köln.
Die rechte Wappenhälfte symbolisiert die Stadtwerdung von Rhens und enthält daher die so genannten „Stadtschlüssel“. Die Schlüssel selbst gehen in ihrer gekreuzten Form auf den heiligen Petrus zurück.